Gespielt wird erst ab 18 Jahren, und Einzahlungslimits, Verlustlimits, Sitzungszeitlimits, Selbstsperre und Realitätscheck liegen in jedem Konto bereit.
Die häufigste Sorge zuerst geklärt: Wo Grenzen liegen und wer in der Schweiz zuständig ist.
Damit ist geklärt, welche fünf Schutzfunktionen in Deinem Konto warten und wann sie sinnvoll sind.
Die übliche Sorge zuerst: Es dauert keine Anmeldung bei einer Behörde und keine Wartezeit auf eine Freigabe.
Erst Ausweis, dann Auszahlung. Ein Konto gibt es erst ab 18 Jahren, und die Identität wird vor der ersten Auszahlung mit einem Ausweis belegt. Ohne diese Freigabe bleibt der Gewinn im Konto gesperrt.
Ein Gerät für alle absichern. Auf dem Familienrechner oder Handy lässt sich eine Sperrsoftware für Glücksspielseiten einrichten. Sie filtert Wetten und Kasinos auf Geräteebene, ganz gleich, welches Konto im Browser geöffnet ist.
Reden statt kontrollieren. Ein ruhiges Gespräch ohne Vorwürfe öffnet mehr als jede Kontrolle. Die Telefonberatung 0800 040 080 ist rund um die Uhr kostenlos und anonym erreichbar und berät auch Angehörige.
Wer solche Zeichen früh bemerkt, handelt noch aus Ruhe heraus und nicht aus einer Verlustlage. Ein Limit vor dem Spiel oder eine Pause ist der erste Schritt. Spielen bleibt Unterhaltung mit Kosten, kein Weg zu Einkommen.
Diese Situationen kennen viele Spieler, und jede einzelne ist ein Hinweis.
Danach weißt Du, an wen Du Dich in der Schweiz anonym wenden kannst, ohne etwas zu bezahlen.
Starte Deine Auszeit im Konto. Im Konto lässt sich eine kurze Auszeit über Stunden oder Tage aktivieren. Du startest sie selbst im Profil, und bis zum Ablauf bleibt der Zugang gesperrt. Eine Auszeit eignet sich für Abstand, nicht für einen dauerhaften Schluss.
Was bringt mir eine Selbstsperre? Eine Selbstsperre im Konto schließt Deinen Zugang für einen langen Zeitraum, und sie lässt sich nicht vorzeitig aufheben. Gesetzt wird sie im Profil mit wenigen Schritten. Danach sind Einzahlungen und Spielen bis zum Ende der Sperre nicht möglich.
Die Spielsperre nach Art. 80 BGS. Die Spielsperre nach Art. 80 BGS führen die Schweizer Spielbanken unter Aufsicht der ESBK. Beantragen kannst Du sie bei jedem Schweizer Casino, offline wie online; aufgehoben wird sie frühestens nach drei Monaten, auf Antrag beim sperrenden Casino mit einer fachlich anerkannten Stelle. Sie gilt landesweit, auch für Online-Großspiele. esbk.admin.ch
Viele sorgen sich, eine Sperre wirke zu wenig oder lasse sich nicht mehr lösen.
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